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   VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 30/95   

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https://dejure.org/1995,14669
VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 30/95 (https://dejure.org/1995,14669)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16.08.1995 - VerfGH 30/95 (https://dejure.org/1995,14669)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 16. August 1995 - VerfGH 30/95 (https://dejure.org/1995,14669)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 6 Abs. 1 Satz 1, 62

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 30/95
    Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den Einzelfall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit grundsätzlich der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (Beschluß vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 -).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1994 - VerfGH 34/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Notarkostensache - keine Verletzung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 30/95
    Eine Grundrechtsverletzung nach diesem Maßstab liegt nicht vor, wenn sich das Gericht in seiner Entscheidung mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht schlechthin jedes sachlichen Grundes entbehrt (Beschluß vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94**- ) Nach diesem Maßstab ist es dem Verfassungsgerichtshof verwehrt, in Auslegung des einfachen Rechts darüber zu entscheiden, ob es möglicherweise vertretbar oder sogar geboten sein könnte, für einen Fall der vorliegenden Art einem Nebenkläger in Analogie zu den bundesrechtlichen Vorschriften über Zeugenentschädigung oder Prozeßkostenhilfe Leistungen der beantragten Art aus der Landeskasse zuzubilligen.
  • VerfGH Berlin, 17.02.1993 - VerfGH 53/92

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Gewährung von Eilrechtsschutz gegen die

    Auszug aus VerfGH Berlin, 16.08.1995 - VerfGH 30/95
    Nach dem verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 VvB in seiner Ausprägung als Willkürverbot, der für den vorliegenden Streit um staatliche Auslagenvorschüsse bedeutsam sein könnte, ist im Verfassungsbeschwerdeverfahren nur die Prüfung möglich, ob die angegriffene gerichtliche Entscheidung bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (Beschluß vom 17. Februar 1993 - VerfGH 53/92* -).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 127 A/06

    Parallelentscheidung zur Abweisung eines Antrags auf Gewährung einstweiligen

    Davon kann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (Beschluss vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 m. w. N.; vgl. auch Beschlüsse vom 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 16. August 1995 - VerfGH 30/95 - LVerfGE 3, 62 ).Diesem Maßstab genügt der angegriffene Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.
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